Auslandsreisekrankenversicherung
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Auslandsreisekrankenversicherung

 

Auslandsreisekrankenversicherung

Im Ausland bieten besonders die gesetzlichen Krankenkasse keinen ausreichenden Schutz. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist z.B. in der gesetzlichen Versicherung nicht enthalten. Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, ist es auch empfehlenswert, dessen Leistungsumfang genau zu überprüfen. Um die schönsten Tage des Jahres nicht durch unerwartete Schwierigkeiten zu ruinieren, sollten Sie Ihre Urlaubsreise sorglos mit einer Auslandsreisekrankenversicherung beginnen.

Die Reise-Krankenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile wie zum Beispiel:
preiswerter Rundum-Schutz
weltweite Behandlung als Privatpatient
medizinisch notwendiger Rücktransport
Der 24 Stunden Notruf steht Ihnen jederzeit mit Unterstützung und  Rat zur Verfügung

Für jeden, der seinen Urlaub im Ausland verbringen möchte, ist eine private
Reise-Krankenversicherung empfehlenswert. Die Versicherungsbeiträge zur
Reisekrankenversicherung sind ausserdem steuerlich abstezbar. Auf der Suche nach der für Sie passendste Versicherung kann sich ein Versicherungsvergleich als sehr nützlich erweisen.

Sich für die Urlaubsreise extra krankenversichern, lohnt es sich sowohl für die
Versicherungsnehmer der privaten als auch für die der gesetzlichen Krankenkassen.

Auslandsreisekrankenversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen:
Oftmals werden deutsche Urlauber im Ausland als Privatpatienten
behandelt, aber in diesem Fall reicht der Versicherungs-Schutz der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus. Behandlungskosten werden auch bei Reisen in europäischen Ländern nicht immer voll erstattet. Grundsätzlich werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport von den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht übernommen.

Hinweis: Sie sollten sich vor Urlaubsantritt informieren lassen, ob mit dem
gewünschten Reiseland ein  Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht. Falls kein Sozialversicherungsabkommen besteht, leistet die Krankenkasse  nicht.

Auslandsreisekrankenversicherung für Mitglieder der privaten Krankenkassen:
Die Auslandsreisekrankenversicherung kann sich auch für die Versicherungsnehmer der privaten Krankenkassen als sehr sinnvoll erweisen. Sie kann im Leistungs-Fall während Ihrer Auslandsreise den im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalt  einsparen. Im Leistungsumfang der privaten Krankenversicherungen ist auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport nur selten enthalten. Die private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten, falls Sie im
Ausland medizinisch versorgt  werden müssen. Deutsche Reisende werden im Ausland meist als Privatpatienten behandelt. Dies bedeutet, dass Patienten erst  einmal die entstandenen Krankheitskosten selbst bezahlen müssen.  

Im Leistungsumfang der Reisekrankenversicherung sind u.a. auch folgende enthalten:
Kranken-Rücktransport:
Organisation und Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen und verordneten
Krankenrücktransporten.
Beim Todesfall im Ausland:
Organisation der Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland sowie
Übernahme der versicherten Kosten.

Hinweis: Wer bereits krank in den Urlaub startet, verliert den Versicherungs-Schutz. Die Auslands-Reisekrankenversicherung leistet für akute Krankheiten, die vor der Reise bestanden oder vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten sowie Unfällen nicht. Falls im Ausland ein Leistungsfall eintritt, sollten Sie sich sofort an die Notrufzentrale Ihrer Versicherung wenden. Dort erhalten Sie 24 Stunden am Tag un 7 Tage die Woche Unterstützung im Schadensfall. Sie sollten den Schadensfall unverzüglich melden und bei schweren Erkrankungen oder einen  medizinisch notwendigen Krankenrücktransport den Ablauf mit Ihrer 
Versicherungsgesellschaft klären.Sie können kleinere Rechnungen selbst begleichen und bei Ihrer Rückkehr die Zahlungsnachweise zur Kostenerstattung einreichen. Medizinische Kosten wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte   werden direkt von der jeweligen Versicherungsgesellschaft per Kostenübernahme-Erklärung abgegolten.

Quelle: versicherungvergleich.info

 
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